Interessante Entscheidungen aus dem Gebiet des Strafrechts
Das Recht auf ein faires Verfahren erfordert die Gewährung von Einsicht in die Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für den Kläger eines parallelen Zivilverfahrens allenfalls dann, wenn dieser eine strukturell begründete Beweisnot von solchem Gewicht darlegt, dass sie nur durch die begehrte Akteneinsicht behoben werden kann und diese deshalb einen verfassungsunmittelbaren Informationsbeschaffungsanspruch gegenüber dem Strafgericht begründen kann. Es ist nicht willkürlich, zur Bestimmung der Verletzteneigenschaft i.S.d. § 406e StPO auf den Schutzzweck der jeweiligen Strafnorm zurückzugreifen und im Falle des Verbots der Marktmanipulation (§ 20 WpHG) eine drittschützende Wirkung zugunsten eines Hedgefonds zu verneinen, der wegen mutmaßlicher Marktmanipulationen zivilrechtlich Schadensersatz fordert. BVerfG, Beschl. v. 9.12.2015 – 1 BvR 2449/14
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 896/17
Beschluss vom 8. Juni 2018
Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör
Entscheidung über die Haftfortdauer: Bedeutung von Verfahrensverzögerungen im Revisionsverfahren |