Aktuelles zum Familienrecht
Stand November 2020
I. Aktuelle Unterhaltstabellen
Die Düsseldorfer Tabelle 2020 finden Sie hier:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/index.php
Bitte beachten Sie die aktuellen Leitlinien jeweils in Ihrem Gerichtsbezirk.
Leitlinien des Kammergerichts: https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/unterhaltsrechtliche-leitlinien-kammergericht-2020.pdf
Leitlinien des OLG Brandenburg: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2020-01-01___Unterhaltsleitlinien.pdf
II. neue Entscheidungen
BGH: Brüssel IIa-VO – Vorlage zum EuGH zur Frage der Eheauflösung nach italienischem Recht Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Handelt es sich bei einer Eheauflösung auf der Grundlage von Art. 12 des italienischen Gesetzesdekrets (Decreto Legge) Nr. 132 vom 12. September 2014 (DL Nr. 132/2014) um eine Entscheidung über die Scheidung einer Ehe im Sinne der Brüssel IIa-Verordnung? Falls diese Frage verneint wird: Ist eine Eheauflösung auf der Grundlage von Art. 12 des italienischen Gesetzesdekrets (Decreto Legge) Nr. 132 vom 12. September 2014 (DL Nr. 132/2014) entsprechend der Regelung des Art. 46 der Brüssel IIa-Verordnung zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen zu behandeln? Az XII ZB 187/20 Beschluss vom 28.10.2020
BGH: Auskunftspflicht der Ehegatten beim Versorgungsausgleich Es geht um die Pflicht der Ehegatten, in der Folgesache Versorgungsausgleich Auskunft zu erteilen. Die Pflicht zur Auskunft kann zwangsweise durchgesetzt werden, wenn streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen. Az XII ZB 438/18 Beschluss vom 30.9.2020
BGH: Fehlende Zulassung der Beschwerde als Verfahrensfehler Das erstinstanzliche Gericht hat keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 € ausgegangen ist. Das Beschwerdegericht hat diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist. In diesem Fall kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Beschwerde geboten gewesen wäre. Es geht um den Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache. Az XII ZB 490/18 Beschluss vom 23.9.2020
BGH: Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde. Az XII ZB 94/20 Beschluss vom 23.9.2020
BGH: Beschränkung der Rechtsbeschwerde beim Versorgungsausgleich Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist. In diesem Fall kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann wirksam auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern. Az XII ZB 250/20 Beschluss vom 23.9.2020 |
|